Kommunale Wärmeplanung Bayern: Leitfaden für Kommunen

Im Büro beschäftigt sich ein Stadtplaner mit der Auswertung von Wärmeversorgungskonzepten.

Was ist kommunale Wärmeplanung in Bayern und was müssen Kommunen wissen?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung zur langfristigen Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung auf Gemeindeebene. Sie ist rechtlich unverbindlich gegenüber Dritten, bildet aber die Grundlage für die bauplanungsrechtliche Einordnung neuer Heizungsanlagen und ist damit eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist seit dem 1. Januar 2024 bundesweit in Kraft. Es verpflichtet die Länder, sicherzustellen, dass ihre Kommunen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen. Bayern hat daraufhin die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) erlassen, die am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Sie benennt die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen und überträgt dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) den Vollzug des WPG.

Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich nach Einwohnerzahl:

  • Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern: Wärmeplan bis 30. Juni 2026
  • Gemeinden mit 100.000 Einwohnern oder weniger: Wärmeplan bis 30. Juni 2028
  • Der beschlossene Wärmeplan ist dem LMG innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung über den digitalen Antragsmanager anzuzeigen.
  • Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern steht das vereinfachte Verfahren zur Verfügung.
  • Mehrere Kommunen können gemeinsam im sogenannten Konvoi-Verfahren planen.
  • Ein Verzicht auf die Wärmeplanung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn die Wärmeversorgung bereits nahezu vollständig klimaneutral erfolgt.

Wer jetzt noch nicht mit der Planung begonnen hat, riskiert nicht nur Fristversäumnisse, sondern auch den Verlust von Konnexitätsmitteln.


Inhaltsverzeichnis

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Wärmeplanung in Bayern?

Das WPG schafft den bundesrechtlichen Rahmen, die AVEn setzt ihn für Bayern um. Beide Regelwerke zusammen definieren, was Kommunen tun müssen, bis wann und wer die Aufsicht führt.

Zentrale Rechtsgrundlagen im Überblick:

  • WPG (Bundesebene): Verpflichtet Länder zur Sicherstellung der kommunalen Wärmeplanung; regelt Inhalte, Fristen, Verfahren und Veröffentlichungspflichten.
  • AVEn (Landesebene): Benennt Kommunen als planungsverantwortliche Stellen; überträgt dem LMG Vollzugsaufgaben gemäß § 8 Abs. 3 AVEn.
  • GEG: Verknüpft die Wärmeplanung mit der Zulässigkeit neuer Heizungsanlagen; ohne gültigen Wärmeplan fehlt die bauplanungsrechtliche Einordnung.
  • EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Bildet den europäischen Rahmen, in den das WPG eingebettet ist.

Konkret bedeutet das für Kommunen: Der Wärmeplan muss gemäß § 13 Abs. 5 bzw. § 23 Abs. 3 WPG beschlossen und veröffentlicht werden. Das LMG als Vollzugsbehörde prüft die eingereichten Pläne und ist gleichzeitig Zahlstelle für die Konnexitätsmittel.

Bestandsschutz und Sonderregelungen:

  1. Kommunen mit einem bereits geförderten Energienutzungsplan (ENP) können diesen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 WPG als Wärmeplan anerkennen lassen.
  2. Wer eine ZUG-Förderung des Bundes oder eine ENP-Förderung des Landes erhalten hat, fällt in der Regel unter den Bestandsschutz.
  3. Bestandsgeschützte Kommunen erhalten statt der vollen Konnexitätszahlung eine Verwaltungskostenpauschale.
  4. Die Verzahnung zwischen kommunaler Wärmeplanung und Energienutzungsplänen kann Doppelarbeit vermeiden, wenn bestehende Konzepte gemäß § 5 Abs. 2 WPG anerkannt und aktuell sind.

Experten der Landesregierung betonen, dass die Wärmeplanung von den Kommunen vor Ort erarbeitet werden muss, um lokale Versorgungsstrukturen optimal abzubilden. Eine zentrale Vorgabe durch den Freistaat wäre nicht sachgerecht.


Welche Planungsverfahren stehen bayerischen Kommunen zur Verfügung?

Bayern kennt drei genehmigte Verfahren, die je nach Gemeindegröße und Versorgungsstruktur zum Einsatz kommen. Die Wahl des richtigen Verfahrens entscheidet maßgeblich über Aufwand, Kosten und Zeitplan.

Vereinfachtes Verfahren

Am Schreibtisch macht jemand handschriftliche Notizen zum Ablauf der Planung.

Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Es reduziert den Planungsaufwand spürbar, verlangt aber dennoch methodische Disziplin. Wer glaubt, das vereinfachte Verfahren sei ein reiner Bürokratieabbau, unterschätzt die Anforderungen: Frühzeitige interkommunale Abstimmung ist gerade hier entscheidend, weil kleinere Gemeinden selten über eigene Planungskapazitäten verfügen.

Verkürztes Verfahren

Anwendbar in Teilgebieten, die sich nach der Eignungsprüfung als wenig geeignet für Wärmenetze erweisen. Die Planung konzentriert sich dann ausschließlich auf dezentrale Versorgungsgebiete. Das spart Ressourcen, setzt aber eine sorgfältige Eignungsprüfung zu Beginn voraus.

Konvoi-Verfahren

Mehrere Kommunen erstellen gemeinsam einen Wärmeplan. Das verteilt Kosten und Expertise, erfordert aber klare Absprachen zur Federführung und zu gemeinsamen Datengrundlagen. Besonders für Landkreise mit vielen kleinen Gemeinden ist das Konvoi-Verfahren eine realistische Option.

  • Alle drei Verfahren werden vom LMG betreut, das auch den digitalen Antragsmanager für die Konnexitätsmittel bereitstellt.
  • Die Eignungsprüfung am Beginn der Planung entscheidet, welches Verfahren anwendbar ist.
  • Ein Verzicht auf die Wärmeplanung ist möglich, wenn die Wärmeversorgung bereits vollständig oder nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme basiert. Der Bundesrahmen geht dabei von einem Anteil von 75 Prozent als Richtwert aus.

Profi-Tipp: Starten Sie die interkommunale Abstimmung für das Konvoi-Verfahren mindestens sechs Monate vor der geplanten Antragstellung. Wer erst dann mit der Koordination beginnt, wenn die Fristen drücken, verliert wertvolle Zeit bei der Datenerhebung und riskiert, dass einzelne Gemeinden aus dem gemeinsamen Verfahren ausscheiden.


Wie beantragen Kommunen Förderung und Ausgleichszahlungen in Bayern?

Der Freistaat Bayern erstattet den Gemeinden bis 2028 rund 79 Mio. Euro für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne. Die Konnexitätszahlungen decken Kosten für Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalaufwand.

Situation der Kommune Zahlungsart Modalität
Neustart ohne Bestandsschutz Start- und Schlussrate Je zur Hälfte zu Beginn und nach Einreichung
Bestandsgeschützter Wärmeplan (ENP o. Ä.) Verwaltungskostenpauschale Einmalig nach Antragstellung
Verzicht auf Wärmeplanung Verwaltungskostenpauschale Einmalig nach Nachweis
Höhe der Zahlung Abhängig von Einwohnerzahl Stichtag 31.12.2023, Basis Zensus 2022

Die Beantragung läuft vollständig digital über den Antragsmanager des LMG. Über dieses Tool beantragen Kommunen sowohl die Startrate als auch die Schlussrate, die Verwaltungskostenpauschale für bestandsgeschützte Pläne und den Verzicht.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung:

  • Mit der Wärmeplanung kann bereits vor der Antragstellung der Konnexitätszahlungen begonnen werden.
  • Beim Verzicht ist eine Dokumentation hochzuladen, aus der die Verzichtsvoraussetzungen hervorgehen, etwa eine Energiebilanz zum Wärmeverbrauch.
  • Wer den Bestandsschutz eines ENP geltend machen möchte, muss die Voraussetzungen selbst darlegen.
  • Die Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2023 aus dem Berichtsjahr 2023 mit der Basis Zensus 2022 des Landesamts für Statistik ist maßgeblich für die Förderhöhe.

Ergänzend zu den Konnexitätsmitteln können Kommunen Bundesförderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder KfW-Programme nutzen. PLANEGY unterstützt bei der Identifizierung und Beantragung von Fördermitteln bis zu 1,2 Mio. Euro aus BEW, KfW, BAFA und EU-Programmen.


Welche Materialien und Leitfäden unterstützen Kommunen bei der Umsetzung?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) stellt umfangreiche Arbeitsmaterialien bereit. Wer diese kennt, spart erheblich Zeit bei der Planung.

Der Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung enthält Mustervorlagen, Musterleistungsverzeichnisse, einen Technikkatalog sowie konkrete Hinweise zu Bürgerbeteiligung und Datenschutz. Das ist kein Dokument zum einmaligen Durchblättern, sondern ein Arbeitswerkzeug, das die gesamte Planungsphase begleitet.

Verfügbare Unterstützungsmaterialien:

  • Musterleistungsverzeichnisse für die Vergabe von Planungsleistungen
  • Technikkatalog mit Übersicht geeigneter Wärmeversorgungstechnologien
  • Handreichungen zur Bürgerbeteiligung und Kommunikation
  • Datenschutzmuster für die Erhebung und Verarbeitung planungsrelevanter Daten
  • Energie-Atlas Bayern als digitale Plattform zur Datenrecherche und Potenzialanalyse
  • Zukunftskompass Wärme als Orientierungshilfe für strategische Entscheidungen

Beim Datenschutz gilt: Die Erhebung von Gebäude- und Verbrauchsdaten berührt personenbezogene Informationen. Die bereitgestellten Datenschutzmuster helfen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Beginn an einzuhalten. Wer das erst im Nachgang klärt, riskiert Verzögerungen.

Profi-Tipp: Binden Sie Wohnungsbaugesellschaften und lokale Wärmenetzbetreiber bereits in der Analysephase ein, nicht erst bei der Veröffentlichung des Plans. Diese Akteure verfügen über Verbrauchsdaten, die für die Bestandsanalyse unverzichtbar sind, und ihre frühe Einbindung erhöht die spätere Akzeptanz erheblich.


Wer ist in der Kommunalverwaltung zuständig und worauf kommt es an?

Die Verantwortung für die Wärmeplanung liegt bei der Kommune als planungsverantwortlicher Stelle. In der Praxis bedeutet das: Bürgermeister und Gemeinderäte treffen die strategischen Entscheidungen, die Verwaltung koordiniert den Prozess und beauftragt externe Fachplaner.

Zuständigkeiten und Erfolgsfaktoren:

  • Kommunalverwaltung: Koordination, Datenbeschaffung, Vergabe von Planungsleistungen, Antragstellung beim LMG
  • Gemeinderat: Beschlussfassung über den fertigen Wärmeplan gemäß WPG
  • Externe Fachplaner: Erstellung der technischen Analysen, Potenzialstudien und des eigentlichen Wärmeplans
  • Regionale Wärmenetzbetreiber und Stadtwerke: Datenlieferanten und spätere Umsetzungspartner

Die Wärmeplanung ist zwar rechtlich unverbindlich, sie stellt aber die Grundlage zur Vernetzung mit Bauleitplanung und kommunalen Satzungen dar. Die größte Herausforderung liegt im Übergang von strategischer Planung zu rechtsverbindlichen Maßnahmen. Wer den Wärmeplan nur als Pflichtdokument betrachtet, verpasst die Chance, ihn als Steuerungsinstrument für die gesamte Stadtentwicklung zu nutzen.

Schnittstellen zur Bauleitplanung sind besonders wichtig: Ein Wärmeplan, der nicht mit dem Flächennutzungsplan abgestimmt ist, verliert schnell an Wirkung. Dasselbe gilt für die Abstimmung mit kommunalen Klimaschutzkonzepten und regionalen Energieplänen.

Profi-Tipp: Benennen Sie frühzeitig eine interne Projektverantwortliche Person, die als zentrale Ansprechstelle für alle Beteiligten fungiert. Kommunen, die die Koordination auf mehrere Schultern verteilen, ohne eine klare Federführung zu definieren, verlieren erfahrungsgemäß wertvolle Monate durch Abstimmungsschleifen.


Was leistet PLANEGY bei der kommunalen Wärmeplanung?

PLANEGY bringt über 20 Jahre Erfahrung in der Ingenieur- und Projektmanagementpraxis im Energiesektor mit. Das Unternehmen begleitet Kommunen, Stadtwerke und kommunale Dienstleister von der ersten Bestandsanalyse bis zur abgeschlossenen Fördermittelbeantragung.

Leistungsschwerpunkte für Kommunen:

  • Erstellung und Begleitung kommunaler Wärmepläne nach WPG, inklusive vereinfachtem und Konvoi-Verfahren
  • Technologieoffene Anlagenkonzeption: Nahwärmesysteme, Blockheizkraftwerke (BHKW), Gasturbinen, BioLPG als Brückentechnologie
  • Vollständiges Fördermittelmanagement: Identifizierung und Beantragung von Mitteln bis zu 1,2 Mio. Euro aus BEW, KfW, BAFA und EU-Programmen
  • Compliance-Services: Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen, Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV
  • ESG- und CSRD-Reporting mit KPI-Dashboards und ERP-Integration
  • Energieaudit nach EN 16247 sowie Beratung zu ISO 50001 und EMAS

Was PLANEGY von reinen Planungsbüros unterscheidet: Die Beratung endet nicht mit der Abgabe eines Dokuments. PLANEGY begleitet den gesamten Weg von der strategischen Planung über die Genehmigung bis zur Umsetzung und stellt sicher, dass Fördermittel tatsächlich abgerufen werden. Für Kommunen, die intern weder die Kapazitäten noch das Spezialwissen für diese Aufgaben haben, ist das ein konkreter Vorteil.

Mehr zur Expertise von PLANEGY bei der kommunalen Wärmeplanung und klimaneutralen Energieversorgung finden Sie auf der Unternehmenswebsite.


Wie läuft die kommunale Wärmeplanung in der Praxis ab?

Ein Wärmeplan entsteht nicht in einem Schritt. Der Prozess gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Phasen, die methodisch sauber durchgeführt werden müssen.

Phase 1: Eignungsprüfung und Verfahrenswahl. Zu Beginn prüft die Kommune, welches Verfahren anwendbar ist und ob Teilgebiete für ein verkürztes Verfahren oder einen Verzicht in Frage kommen. Das Ergebnis dieser Prüfung bestimmt den gesamten weiteren Ablauf.

Die Infografik veranschaulicht die einzelnen Schritte bei der kommunalen Wärmeplanung in Bayern.

Phase 2: Bestandsanalyse. Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur und der genutzten Energieträger. Hier fließen Daten aus dem Energie-Atlas Bayern, von Netzbetreibern und aus kommunalen Registern zusammen.

Phase 3: Potenzialanalyse. Welche erneuerbaren Energiequellen stehen vor Ort zur Verfügung? Geothermie, Solarthermie, Abwärme aus Industrie oder Kläranlagen, Biomasse? Diese Phase entscheidet, welche Versorgungsszenarien überhaupt realistisch sind.

Ein Ingenieur zeigt auf einer Karte, wo das größte Potenzial für erneuerbare Energien liegt.

Phase 4: Szenarienentwicklung und Zielgebietseinteilung. Die Kommune entwickelt Versorgungsszenarien und teilt das Gemeindegebiet in Zielgebiete ein: Wärmenetzgebiete, dezentrale Versorgungsgebiete und gegebenenfalls Verzichtsgebiete.

Phase 5: Maßnahmenplanung und Beschlussfassung. Der fertige Wärmeplan wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, anschließend veröffentlicht und dem LMG über den Antragsmanager angezeigt.


Wie erfassen Kommunen den Wärmebedarf und die lokalen Potenziale technisch?

Die Datengrundlage ist das Fundament jedes Wärmeplans. Schlechte Daten führen zu falschen Schlussfolgerungen, egal wie gut der Plan im Übrigen ausgearbeitet ist.

Für die Bestandsanalyse kommen mehrere Methoden zum Einsatz. Der Energie-Atlas Bayern liefert georeferenzierte Daten zu Gebäudetypen, Baualtersklassen und Energieträgern. Ergänzend werden Verbrauchsdaten von Gasnetzbetreibern und Fernwärmeversorgern ausgewertet. Für Gemeinden ohne belastbare Verbrauchsdaten bieten Hochrechnungsmodelle auf Basis von Gebäudedaten und Klimazonen eine vertretbare Alternative.

Die Potenzialanalyse nutzt weitere Werkzeuge: Geothermische Potenzialkataster des Landesamts für Umwelt (LfU) zeigen, wo Erdwärme wirtschaftlich erschließbar ist. Solarthermische Potenziale lassen sich über Dachflächenkataster ermitteln. Abwärmepotenziale aus Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen erfordern direkte Abstimmung mit den jeweiligen Betreibern. Biomassepotenziale hängen stark von der regionalen Land- und Forstwirtschaft ab und variieren erheblich.

Ein häufig unterschätzter Schritt ist die Validierung der erhobenen Daten. Wer Verbrauchsdaten aus unterschiedlichen Quellen zusammenführt, muss Inkonsistenzen erkennen und bereinigen, bevor die Potenzialanalyse beginnt.


Welche Strategien zur Nutzung erneuerbarer Energien eignen sich für die Wärmeversorgung?

Die Wahl der richtigen Wärmeversorgungsstrategie hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Es gibt keine Universallösung, aber es gibt bewährte Ansätze für unterschiedliche Gemeindetypen.

Wärmenetze mit erneuerbaren Quellen sind in Gemeinden mit hoher Bebauungsdichte und vorhandener oder geplanter Netzinfrastruktur die wirtschaftlich attraktivste Option. Tiefengeothermie, Großwärmepumpen und Solarthermie-Großanlagen speisen hier besonders effizient ein.

Dezentrale Versorgung ist in ländlichen Gebieten mit geringer Bebauungsdichte oft sinnvoller. Wärmepumpen auf Gebäudeebene, Pelletkessel oder BioLPG als Brückentechnologie für Bestandsanlagen kommen hier zum Einsatz. BioLPG ist dabei besonders interessant für Gemeinden, die noch nicht sofort auf ein Wärmenetz umstellen können, aber fossile Energieträger schrittweise ersetzen wollen.

Abwärmenutzung aus Industrie, Rechenzentren oder Kläranlagen bietet in manchen Gemeinden erhebliche Potenziale, die bisher kaum erschlossen sind. Die Einbindung solcher Quellen erfordert vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern und technische Konzepte zur Einspeisung.

Förderprogramme wie die BEW unterstützen gezielt den Aufbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Auch internationale Erfahrungen mit Förderprogrammen für klimafreundliche Wärmeversorgung zeigen, dass die Kombination aus Investitionsförderung und strategischer Planung die Umsetzungsgeschwindigkeit deutlich erhöht.


Wie gelingt Bürgerbeteiligung bei der kommunalen Wärmeplanung?

Bürgerbeteiligung ist im WPG nicht nur empfohlen, sondern strukturell vorgesehen. Wer sie als Pflichtübung behandelt, verschenkt eine der wirksamsten Möglichkeiten, Akzeptanz für spätere Maßnahmen zu schaffen.

Bewährte Formate sind öffentliche Informationsveranstaltungen zu Beginn der Planung, Onlinebefragungen zur Erfassung von Nutzerpräferenzen und Werkstattformate mit lokalen Akteuren wie Wohnungsbaugesellschaften, Handwerk und Gewerbe. Der Praxisleitfaden des Freistaats enthält konkrete Hinweise zur Gestaltung dieser Formate.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Wer Bürger erst informiert, wenn der Plan fertig ist, erzeugt Widerstand statt Zustimmung. Frühzeitige Einbindung schafft Verständnis für die Komplexität der Entscheidungen und erhöht die Bereitschaft, eigene Investitionen in die Wärmewende zu tätigen.

Kommunikation sollte dabei klar und verständlich sein. Technische Fachbegriffe wie „Wärmedichte“ oder „Dekarbonisierungspfad“ müssen für Bürger übersetzt werden. Visualisierungen der Zielgebietseinteilung auf Karten helfen, abstrakte Planungsinhalte greifbar zu machen.


Welche Pilotkommunen in Bayern zeigen, wie Wärmeplanung gelingt?

Bayern hat früh mit der Erprobung kommunaler Wärmeplanung begonnen. Einige Gemeinden haben dabei Erfahrungen gesammelt, die für andere Kommunen lehrreich sind.

Größere Städte wie München und Nürnberg haben aufgrund ihrer Einwohnerzahl die Frist bis Juni 2026 und verfügen über eigene Stadtwerke mit erheblicher Planungskapazität. Ihre Wärmepläne integrieren Tiefengeothermie, Großwärmepumpen und die schrittweise Dekarbonisierung bestehender Fernwärmenetze.

Mittelgroße Kommunen haben gezeigt, dass das Konvoi-Verfahren funktioniert, wenn die Federführung klar geregelt ist. Landkreise, die mehrere Gemeinden unter einer koordinierenden Stelle zusammengeführt haben, konnten Planungskosten deutlich reduzieren und gleichzeitig eine konsistente Datenbasis für alle beteiligten Gemeinden aufbauen.

Kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohnern profitieren am stärksten vom vereinfachten Verfahren, stoßen aber regelmäßig an Kapazitätsgrenzen. Hier hat sich externe Fachbegleitung durch spezialisierte Energieberater als entscheidend erwiesen, um die Fristen einzuhalten und die Qualität der Pläne zu sichern.


Welche Herausforderungen gibt es und wie lassen sie sich lösen?

Die kommunale Wärmeplanung ist anspruchsvoll. Wer die typischen Stolpersteine kennt, kann sie gezielt umgehen.

Herausforderung 1: Datenverfügbarkeit. Viele Kommunen haben keinen vollständigen Überblick über den Wärmebedarf ihrer Gebäude. Lösung: Frühzeitige Anfrage bei Gasnetzbetreibern und Nutzung des Energie-Atlas Bayern, ergänzt durch Hochrechnungsmodelle.

Herausforderung 2: Fehlende interne Kapazitäten. Kleine Gemeinden haben oft keine Mitarbeitenden mit Planungserfahrung im Energiebereich. Lösung: Vergabe der Planungsleistung an externe Fachbüros auf Basis der Musterleistungsverzeichnisse des StMWi.

Herausforderung 3: Übergang von Planung zu Umsetzung. Der Wärmeplan ist rechtlich unverbindlich. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, die Ergebnisse in verbindliche Instrumente der Bauleitplanung zu überführen. Lösung: Enge Abstimmung zwischen Wärmeplanung und Flächennutzungsplanung von Beginn an.

Herausforderung 4: Akzeptanz bei Grundstückseigentümern. Zielgebietseinteilungen können Unsicherheit bei Eigentümern auslösen. Lösung: Transparente Kommunikation und frühzeitige Bürgerbeteiligung, die Missverständnisse über die rechtliche Unverbindlichkeit des Plans ausräumt.

Wer diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen will, findet in spezialisierten Energieberatungsunternehmen wie PLANEGY einen Partner, der sowohl die technische als auch die förderrechtliche Seite abdeckt.


PLANEGY begleitet Ihre Kommune auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung

Kommunale Wärmeplanung ist komplex, die Fristen sind eng und die Förderlandschaft ändert sich laufend. Genau hier setzt PLANEGY an: mit über 20 Jahren Erfahrung in der Energieberatung für Kommunen, Stadtwerke und kommunale Dienstleister.

PLANEGY

Was das konkret bedeutet: PLANEGY übernimmt die gesamte Bandbreite von der Bestandsanalyse und Potenzialermittlung über die Erstellung des Wärmeplans nach WPG bis zur vollständigen Fördermittelbeantragung. Fördermittel aus BEW, KfW, BAFA und EU-Programmen bis zu 1,2 Mio. Euro werden dabei nicht nur identifiziert, sondern aktiv beantragt und begleitet. Wer die Fördermöglichkeiten nicht vollständig ausschöpft, lässt bares Geld liegen. Ergänzend dazu bietet PLANEGY technologieoffene Anlagenkonzeption, Genehmigungsbegleitung und Compliance-Services aus einer Hand.

Für Kommunen, die die gesetzlichen Fristen 2026 und 2028 einhalten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Planung vorlegen wollen, ist externe Fachbegleitung kein Luxus, sondern eine pragmatische Entscheidung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich auf planegy.de unverbindlich beraten, welches Verfahren und welche Förderstrategie für Ihre Gemeinde am besten passt.


Wichtige Erkenntnisse

Die kommunale Wärmeplanung in Bayern ist eine gesetzlich verpflichtende Fachplanung nach WPG und AVEn, die Kommunen bis 2026 bzw. 2028 umsetzen müssen und für die der Freistaat bis zu 79 Mio. Euro an Konnexitätsmitteln bereitstellt.

Thema Details
Gesetzliche Fristen Gemeinden über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, alle anderen bis 30. Juni 2028.
Verfügbare Verfahren Vereinfachtes, verkürztes und Konvoi-Verfahren je nach Gemeindegröße und Versorgungsstruktur wählbar.
Finanzielle Förderung Bayern erstattet bis 2028 rund 79 Mio. Euro; Höhe richtet sich nach Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12.2023.
Vollzugsbehörde Das LMG ist Vollzugsbehörde und Zahlstelle; Anträge laufen über den digitalen Antragsmanager.
PLANEGY als Partner PLANEGY begleitet Kommunen von der Bestandsanalyse bis zur Fördermittelbeantragung mit über 20 Jahren Erfahrung.

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