Industrie & Gewerbe

Energieversorgung neu denken. Ohne die Produktion aus dem Blick zu verlieren.

Technische Planung, Wirtschaftlichkeit, Dekarbonisierung und Genehmigung aus einer Hand – abgestimmt auf Prozesswärmebedarf, Verfügbarkeitsanforderungen und Investitionszyklen.

Ausgangslage

Die Anlage muss laufen – auch während der Transformation

In Industrie und Gewerbe steht die Energieversorgung nie für sich allein. Sie hängt an Prozesstemperaturen, Verfügbarkeitsanforderungen, vorhandener Fläche und dem Investitionszyklus der Produktion. Ein Konzept, das die Produktion gefährdet, wird nicht umgesetzt – unabhängig von seiner CO₂-Bilanz.

Deshalb beginnen wir bei den Prozessanforderungen und dem tatsächlichen Lastgang, nicht bei der Technologie.

  • Energieeffizienz

    Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energiemanagement nach ISO 50001 und Maßnahmenbewertung nach Amortisation.

  • Eigenversorgung und KWK

    BHKW, Wärmepumpen, Abwärmenutzung, Speicher und Photovoltaik im Variantenvergleich.

  • Dekarbonisierung

    Transformationspfade mit Zwischenschritten statt eines einzelnen Zielbildes.

  • Genehmigung und Sicherheit

    BImSchG-Verfahren, Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme.

Typische Anlässe

Wann Unternehmen uns einbinden

Ersatzinvestition steht an

Kessel, BHKW oder Kälteanlage erreichen das Ende der Nutzungsdauer und die Nachfolgelösung ist offen.

Gesetzliche Pflicht

Energieaudit, Energiemanagementsystem oder Berichtspflichten müssen erfüllt und sinnvoll genutzt werden.

Genehmigung wird kritisch

Eine geplante Anlage fällt unter die 4. BImSchV oder eine bestehende Genehmigung muss geändert werden.

Kundenanforderung Dekarbonisierung

Abnehmer oder Finanzierer verlangen einen belastbaren Reduktionspfad statt einer Absichtserklärung.

Standort ohne Netzanschluss

Kein Gasnetz, keine Fernwärme – die Versorgung muss über alternative Energieträger gelöst werden.

Energiekosten unter Druck

Der Bezugspreis belastet die Kalkulation und Eigenversorgung wird zur betriebswirtschaftlichen Frage.

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor dem Projekt klären

Fragen aus Erstgesprächen mit Industrie- und Gewerbebetrieben.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind, zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtet – zu wiederholen alle vier Jahre. Alternativ kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS treten.

Ab wann ist ein Energiemanagementsystem Pflicht?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 GWh zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unterhalb dieser Schwelle bleibt ein Energiemanagementsystem freiwillig – rechnet sich aber häufig allein über die identifizierten Maßnahmen.

Wann braucht eine Energieanlage eine Genehmigung nach BImSchG?

Maßgeblich ist Anhang 1 der 4. BImSchV: Dort sind die genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Art und Leistungsschwelle aufgeführt, ebenso die Zuordnung zum vereinfachten oder förmlichen Verfahren. Ob eine Anlage darunterfällt, sollte vor der Vorplanung geklärt werden – die Einordnung beeinflusst Unterlagenumfang, Fristen und Auslegung.

Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?

Das hängt vom Verfahrensweg, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörde ab. Der Faktor, den wir beeinflussen können, ist die Qualität der Antragsunterlagen: Nachforderungen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen. Wir stimmen den Unterlagenumfang deshalb vorab mit der zuständigen Behörde ab.

Lohnt sich Eigenversorgung bei den aktuellen Energiepreisen?

Das lässt sich nur am konkreten Lastgang beantworten. Entscheidend sind Volllaststunden, Gleichzeitigkeit von Wärme- und Strombedarf, Anschlusssituation und die Preisdifferenz zwischen Bezug und Eigenerzeugung. Wir rechnen Varianten mit offengelegten Annahmen und zeigen, ab welchen Randbedingungen sich die Rangfolge umkehrt.

Können Sie Dekarbonisierung planen, ohne die Produktion zu gefährden?

Das ist die Voraussetzung, nicht die Kür. Wir beginnen bei Prozesstemperaturen, Verfügbarkeitsanforderungen und dem Investitionszyklus der Produktion – nicht bei der Technologie. Ein Konzept, das den Betrieb gefährdet, wird nicht umgesetzt, unabhängig von seiner CO₂-Bilanz.

Diese Antworten geben eine fachliche Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzesstand und die Auslegung der zuständigen Behörde.

Kontakt

Sie haben ein Energieprojekt?

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Ausgangssituation. Wir prüfen gemeinsam, ob und wie PLANEGY unterstützen kann – auf Basis von über 20 Jahren Erfahrung im Energiesektor.

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