Klimaschutzverträge beantragen: Ablauf, Unterlagen und Pflichten
Einen Klimaschutzvertrag beantragen Sie in zwei Stufen. Zuerst melden Sie Ihr Vorhaben im vorbereitenden Verfahren an, dem Vorverfahren. Erst danach dürfen Sie im Gebotsverfahren ein Gebot in Euro je vermiedener Tonne CO₂ abgeben. Beides läuft über easy-Online, das Förderportal des Bundes. Wer das Vorverfahren verpasst, kann in der folgenden Gebotsrunde nicht mitbieten. Hier lesen Sie, wer einen Antrag stellen darf, welche Unterlagen das Bundeswirtschaftsministerium (heute BMWE, früher BMWK) verlangt, wie der Zuschlag entschieden wird und welche Pflichten Sie für bis zu 15 Jahre Laufzeit eingehen.
Kurz gesagt
- Klimaschutzverträge heißen inzwischen offiziell CO₂-Differenzverträge. Sie gleichen energieintensiven Industrieunternehmen die Mehrkosten klimaneutraler Produktion aus, in der Regel für bis zu 15 Jahre.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen und Zweckverbände. Die Referenzanlage muss mindestens 10 Kilotonnen CO₂ im Jahr ausstoßen, Konsortien sind erlaubt.
- Ohne erfolgreich abgeschlossenes Vorverfahren gibt es keine Teilnahme am Gebotsverfahren. Beginnen Sie mit dem Antrag rund ein Jahr vor der Gebotsrunde.
- Den Zuschlag erhält vor allem das günstigste Gebot, also der niedrigste Förderbedarf je vermiedener Tonne CO₂.
- Nach dem Zuschlag gelten feste Minderungspflichten: 60 % im dritten vollen Betriebsjahr und 90 % in den letzten zwölf Monaten. Dazu kommen jährliche Berichte und Vertragsstrafen bei Verstößen.
Inhaltsverzeichnis
- Was hinter den Klimaschutzverträgen steckt
- Wer einen Antrag stellen kann
- Der Antrag in zwei Stufen
- Welche Unterlagen der Antrag braucht
- Wie Gebotspreis und Zuschlag entschieden werden
- Pflichten während der Vertragslaufzeit
- Stand im Herbst 2026 und die nächste Runde
- Unsere Sicht auf den Antrag
- So unterstützen wir Ihr Vorhaben
- Häufige Fragen
- Quellen
Was hinter den Klimaschutzverträgen steckt
Die Idee ist einfach. Wer eine Produktionsanlage auf ein klimafreundliches Verfahren umstellt, etwa auf Wasserstoff statt Erdgas, hat höhere Kosten als ein Wettbewerber mit konventioneller Anlage. Diese Differenz übernimmt der Staat. Laut Bundeswirtschaftsministerium gleichen Klimaschutzverträge die Mehrkosten klimaneutraler Produktionsprozesse aus, damit energieintensive Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Die Verträge laufen in der Regel bis zu 15 Jahre.
Technisch sind es Carbon Contracts for Difference. Der Staat sichert Preisrisiken ab, zum Beispiel für Wasserstoff, und zahlt die Lücke zwischen konventionellen und klimaneutralen Produktionskosten. Das gilt in beide Richtungen. Wird die klimafreundliche Produktion später günstiger als das konventionelle Verfahren, kehrt sich das Zahlungsverhältnis um. Dann zahlt das Unternehmen Mehreinnahmen an den Staat zurück.
Seit dem Vorverfahren 2026 hat das Programm einen neuen Namen: Aus den Klimaschutzverträgen wurden CO₂-Differenzverträge. Es ist dasselbe Instrument, und in Formularen und Leitfäden finden Sie beide Begriffe.
Für Ihre Finanzplanung liegt hier der eigentliche Wert. Ein Investitionsrisiko, das sich bisher kaum kalkulieren ließ, wird zu einer festen Größe im Businessplan. Auch Banken und Investoren können das Projekt so besser bewerten.
Wie groß das Programm ist, zeigt die erste Runde. In der Gebotsrunde 2024 erhielten 15 Projekte aus Glas, Keramik, Papier, Zellstoff und Chemie den Zuschlag, zusammen bis zu 2,8 Milliarden Euro Förderung. Für die zweite Gebotsrunde 2026 standen nach Angaben der IHK Karlsruhe insgesamt fünf Milliarden Euro bereit.
Wer einen Antrag stellen kann
Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge nennt als Antragsteller Unternehmen im Sinne von § 14 BGB sowie Kommunen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Dazu kommen Mindestanforderungen an die CO₂-Einsparung und die Anlagengröße. Mehrere Unternehmen dürfen sich zu einem Konsortium zusammenschließen. So erreichen sie die Mindestgröße gemeinsam oder setzen einen technologischen Verbund in der Herstellung um.
Die wichtigste Schwelle für den Mittelstand: Die Referenzanlage muss laut FAQ des Ministeriums mindestens 10 Kilotonnen CO₂ pro Jahr ausstoßen. Die Referenzanlage ist die konventionelle Anlage, mit der Ihr neues Verfahren verglichen wird. Außerdem richtet sich das Programm an Anlagen, die unter den europäischen Emissionshandel fallen.
Klären Sie vor dem Antrag deshalb drei Fragen:
- Liegt die Referenzanlage über 10 kt CO₂ im Jahr? Falls nicht, kann ein Konsortium mit einem Partner aus Ihrer Branche oder Wertschöpfungskette die Lücke schließen.
- Fällt die Anlage unter den EU-Emissionshandel? Das zeigen Ihre Genehmigung und Ihre Emissionsberichte.
- Ist die Minderung technisch erreichbar? Das Verfahren muss die Emissionen später um mindestens 90 % gegenüber der Referenz senken können.
Klimaschutzverträge zielen auf Produktionsprozesse. Die Gebäudehülle von Hallen und Büros, die Heizung oder kleinere Effizienzmaßnahmen fördern andere Programme, zum Beispiel die KfW-Förderung für Energieeffizienz in Unternehmen. Wer im Zuge der Umstellung auch Verwaltungs- oder Sozialgebäude saniert, sollte die Lüftung bei energetischer Sanierung von Anfang an einplanen. Dann passen Dichtheit, Raumluft und Energiebedarf zusammen.
Der Antrag in zwei Stufen
Das Verfahren folgt einem festen Muster, wie die Runde 2026 gezeigt hat. Die genauen Termine legt das Ministerium für jede Runde neu fest.
- Vorverfahren anmelden. Für die Runde 2026 startete das vorbereitende Verfahren im Oktober 2025, die materielle Ausschlussfrist endete am 1. Dezember 2025. Wer hier nicht erfolgreich teilgenommen hatte, war vom Gebotsverfahren ausgeschlossen. Im Vorverfahren reichen Sie Ihre Projektangaben ein, aber noch keinen Gebotspreis.
- Förderaufruf abwarten. Mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Gebotsverfahren. Der Aufruf legt auch die Ausschlussfrist fest.
- Antrag mit Gebot einreichen. Für 2026 konnten sich Unternehmen vom 5. Mai bis einschließlich 9. September 2026 bewerben. Der Antrag enthält den Gebotspreis für die Mehrkosten zur Vermeidung einer Tonne CO₂.
- Elektronisch signieren. Die Unterlagen reichen Sie über easy-Online ein, mit rechtsgültiger Signatur oder TAN-Verfahren. Wie das im Einzelnen geht, zeigt die Handreichung im Dokumentenschrank des Programms.
- Auswertung und Zuschlag. Die Bewilligungsbehörde ordnet die Gebote, prüft die Unterlagen und schließt mit den erfolgreichen Bietern den Vertrag.
Rechnen Sie von der ersten Projektskizze bis zur Gebotsabgabe mit gut einem Jahr. Bis dahin müssen Technik, Kosten und Genehmigungsfähigkeit verlässlich geklärt sein. Gerade die Genehmigung wird oft unterschätzt. Eine neue Anlage oder ein anderer Brennstoff löst meist ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz aus. Wie lange das dauert, lesen Sie in unseren Beiträgen zum Genehmigungsprozess für Energieanlagen und zur 4. BImSchV für Industrieanlagen.
Welche Unterlagen der Antrag braucht
Der Förderaufruf nennt die Pflichtdokumente. Die Übersicht fasst sie zusammen und zeigt, worauf es in der Praxis ankommt.
| Unterlage | Inhalt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Antragsformular | Stammdaten, Antragsteller, bei Konsortien alle Partner | Vertretungsberechtigung und Signatur früh klären |
| Vorhabenbeschreibung | Technik, Referenzanlage, Zeitplan, Meilensteine | Zeitplan mit Genehmigung und Lieferzeiten abgleichen |
| Quantitatives Abfragedokument | Emissionsdaten, Produktionsmengen, Kostenberechnungen | Zahlen müssen zu Emissionsberichten und Kalkulation passen |
| Entwurf des Klimaschutzvertrags | Vertragsmuster des Ministeriums mit Ihren Projektdaten | Pflichten, Berichtswege und Strafen vorab juristisch prüfen |
| Gebotspreis | Euro je vermiedener Tonne CO₂ | Nur im finalen Antrag, nie im Vorverfahren |
Das wichtigste Dokument ist das quantitative Abfragedokument. Darin stellen Sie Emissionen und Kosten der Referenzanlage und des neuen Verfahrens für die gesamte Laufzeit dar: Investitionen, Betriebskosten, Energiepreise, CO₂-Preise und Produktionsmengen. Für die CO₂-Kosten der Referenz lohnt ein genauer Blick auf die Preisentwicklung. Grundlagen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Beitrag zum CO₂-Preis in Deutschland.
Wichtig: Laut Förderaufruf gehört der Gebotspreis erst in den finalen Antrag, nicht schon in die Vorprüfung. Halten Sie Ihr Preismodell also bis zur Gebotsabgabe von den Unterlagen des Vorverfahrens getrennt.
Wie Gebotspreis und Zuschlag entschieden werden
Das Ministerium beschreibt das Prinzip knapp: Im Gebotsverfahren gewinnt der beste und vor allem günstigste Bieter. Ihr Gebot ist der Förderbedarf je vermiedener Tonne CO₂. Je niedriger es ist, desto besser stehen Ihre Chancen.
Daraus folgt eine Zwickmühle. Bieten Sie zu niedrig, tragen Sie 15 Jahre lang ein Kostenrisiko, das der Vertrag nicht mehr auffängt. Bieten Sie zu hoch, verlieren Sie gegen günstigere Projekte. Ein verlässliches Gebot entsteht deshalb aus Szenarien:
- Energiepreise: Wasserstoff, Strom, Biomethan oder andere Energieträger, jeweils mit Bandbreiten.
- CO₂-Preis im EU-Emissionshandel: Er bestimmt, was die Referenzanlage kosten würde, und damit die Differenz.
- Produktionsmengen: Auslastung und Hochlauf in den ersten Betriebsjahren.
- Investition und Betrieb: Angebote, Wartung, Personal, Reserven für Verzögerungen.
Ein stark vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Zahlen zeigt die Logik. Sie bieten 200 € je vermiedener Tonne CO₂, und der CO₂-Preis im Emissionshandel liegt bei 80 €. Dann deckt der Vertrag im Kern die Lücke von 120 € je Tonne. Steigt der CO₂-Preis, zahlt der Staat weniger. Liegt er über Ihrem Vertragspreis, zahlen Sie die Differenz zurück. Die tatsächliche Berechnung ist komplexer und berücksichtigt weitere Größen wie die Entwicklung der Energiepreise. Die Zahlen sind keine Prognose, sie dienen nur der Veranschaulichung.
Nach dem Zuschlag berechnet die Bewilligungsbehörde laut Handbuch zum Förderprogramm jedes Jahr die Zuwendung oder die Überschusszahlung. Grundlage sind der Basis-Vertragspreis und Ihre jährlichen Berechnungsangaben. Ihr Gebot ist also kein einmaliger Zuschuss. Es bestimmt 15 Jahre lang die Zahlungen in beide Richtungen.
Pflichten während der Vertragslaufzeit
Mit dem Vertrag verpflichten Sie sich zu einer messbaren Minderung. Laut Handbuch muss die Emissionsminderung im dritten vollständigen Jahr nach dem operativen Beginn mindestens 60 % betragen und in den letzten zwölf Monaten der Laufzeit mindestens 90 %. Dazu kommen jährliche Berichte, nach denen die Zahlungen berechnet werden.
Wer Minderungen verfehlt oder falsche Angaben macht, riskiert nach der Förderrichtlinie Vertragsstrafen bis zu 1 % der maximalen gesamten Fördersumme je Verstoß. Unter bestimmten Bedingungen kann die Bewilligungsbehörde den Vertrag kündigen oder Geld zurückfordern. Lassen Sie diese Regeln von Ihrer Rechtsabteilung oder einer auf Förderrecht spezialisierten Kanzlei prüfen, bevor Sie den Vertragsentwurf einreichen.
Für verlässliche Berichte brauchen Sie drei Dinge:
- Messkonzept: Wie Sie Emissionen, Energieeinsatz und Produktionsmengen erfassen, legen Sie vor dem Betriebsstart fest.
- Automatischer Datenfluss: Die Zahlen sollten direkt aus Leitsystem und ERP in den Bericht fließen, nicht von Hand aus Tabellen. Wie das gelingt, zeigt unser Beitrag zur CSRD-ERP-Integration.
- Minderungspfad: Ein Plan, wie Sie von 60 % auf 90 % kommen, mit Meilensteinen und Reserven. Unser Leitfaden zum CO₂-Reduktionspfad für die Industrie zeigt, wie Sie so einen Pfad aufbauen.
Das hilft doppelt: Dieselben Daten nutzen Sie auch für Ihre Nachhaltigkeitsberichte und die Bilanz nach Scope 1, 2 und 3.
Stand im Herbst 2026 und die nächste Runde
Die Gebotsfrist der Runde 2026 ist abgelaufen. Wer jetzt einen Antrag plant, bereitet sich auf eine künftige Runde vor. In der Runde 2026 lief das Vorverfahren im Herbst, das Gebotsverfahren im folgenden Frühjahr und Sommer. Ob und wann eine weitere Runde startet, veröffentlicht das Ministerium auf der offiziellen Programmseite zum Gebotsverfahren und im Bundesanzeiger.
Nutzen Sie die Zeit bis dahin für die Arbeit, die ohnehin am längsten dauert. Bereiten Sie die Emissionsdaten der Referenzanlage auf, vergleichen Sie Technologien, prüfen Sie die Genehmigungsfähigkeit und sprechen Sie mögliche Konsortialpartner an. Das Ministerium hat die erste Runde ausdrücklich als Pilot genutzt, um die Bedingungen für spätere Runden zu verbessern, gerade für den Mittelstand. Rechnen Sie also damit, dass sich Details der Richtlinie von Runde zu Runde ändern, und lesen Sie jeden neuen Förderaufruf vollständig.
Unsere Sicht auf den Antrag
Ein Klimaschutzvertrag ist kein Förderantrag, den man nebenbei schreibt. Er bindet Sie bis zu 15 Jahre, und er wird im Wettbewerb vergeben. Es gewinnt das günstigste Gebot. Das günstigste Gebot hat, wer die passende Technologie gewählt hat und seine Kosten genau kennt.
Genau hier setzen wir an. Wir arbeiten technologieoffen. Wasserstoff, Elektrifizierung, Biomasse, Dampferzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung bewerten wir neutral, ohne eigene Produkte oder Herstellerinteressen. So beruht Ihr Gebot auf der wirtschaftlich besten Lösung und nicht auf der erstbesten.
Ebenso wichtig ist die Genehmigung. Ein Zeitplan, der das BImSchG-Verfahren nicht realistisch abbildet, gefährdet die Minderungspflicht im dritten Betriebsjahr. Deshalb planen wir Anlagenkonzept, Genehmigung und Förderung von Anfang an gemeinsam und begleiten Projekte von der Analyse bis zur Umsetzung.
Und wir prüfen, welche Programme neben oder statt einem Klimaschutzvertrag passen, von BEW über KfW und BAFA bis zu EU-Programmen. Nicht jedes Vorhaben erreicht 10 Kilotonnen CO₂, doch für fast jedes gibt es eine passende Förderung.
Alexios Donas
So unterstützen wir Ihr Vorhaben
Wir begleiten Industriebetriebe und Energieversorger auf dem Weg zum Antrag. Das reicht von der technologieoffenen Anlagenkonzeption über das Genehmigungsverfahren bis zum vollständigen Förderservice: Wir finden das passende Programm und begleiten den Antrag. Für unsere Kunden haben wir Förderungen von bis zu 1,2 Millionen Euro gesichert. Nach dem Zuschlag unterstützen wir Sie mit automatisiertem ESG-Reporting und KPI-Dashboards, damit Ihre jährlichen Berichte auf verlässlichen Daten beruhen.

Sie wollen Ihre Produktion umstellen und wissen, ob ein Klimaschutzvertrag oder ein anderes Programm passt? Sehen Sie sich unsere Leistungen für die Industrie an und sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Kann ich mich ohne Vorverfahren direkt im Gebotsverfahren bewerben?
Nein. Für die Runde 2026 war die erfolgreiche Teilnahme am vorbereitenden Verfahren Pflicht. Wer ein Projekt plant, sollte den Start des nächsten Vorverfahrens im Blick behalten und die Projektangaben schon vorher vorbereiten.
Was ist der Unterschied zwischen Klimaschutzverträgen und CO₂-Differenzverträgen?
Es ist dasselbe Programm. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Klimaschutzverträge in CO₂-Differenzverträge umbenannt, weil der neue Name das Prinzip des Differenzvertrags klarer macht. Die Programmseiten laufen inzwischen unter dem neuen Namen.
Lohnt sich das Programm auch für mittelständische Unternehmen?
Ja, wenn die Referenzanlage mindestens 10 Kilotonnen CO₂ im Jahr ausstößt und unter den Emissionshandel fällt. Liegt eine Anlage darunter, kann ein Konsortium mit anderen Unternehmen die Schwelle erreichen. Kleinere Vorhaben finden oft bei KfW oder BAFA eine passende Förderung.
Muss ich Geld zurückzahlen, wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird?
Ja. Wird die klimafreundliche Produktion günstiger als die konventionelle, kehrt sich die Zahlung um, und Sie geben Mehreinnahmen an den Staat ab. Das ist der Kern des Differenzvertrags und gehört in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Quellen
- BMWE: Förderprogramm Klimaschutzverträge
- BMWK: Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet (2023)
- BMWK: Pionierarbeit für CO₂-neutrale Industrietransformation (2024)
- Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren (FRL KSV)
- Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
- FAQ Klimaschutzverträge
- Bundesanzeiger: Bekanntmachung zum Vorverfahren 2026
- Muster-Förderaufruf zum Gebotsverfahren 2026
- Handbuch zum Förderprogramm Klimaschutzverträge, Version 3.0
- CO₂-Differenzverträge: Gebotsverfahren 2026
- CO₂-Differenzverträge: Dokumentenschrank
- IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern: Klimaschutzverträge werden CO₂-Differenzverträge
- IHK Karlsruhe: Zweite Gebotsrunde der CO₂-Differenzverträge